Kleingedrucktes

Die Begleitung von am Lauf teilnehmenden Personen durch andere nicht am Lauf teilnehmende Personen (zu Fuß oder mittels Fahrrad/Fahrzeug) ist ausnahmslos verboten und führt unmittelbar zur Disqualifikation des Läufers/der Läuferin.

Es gilt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung! Mit einer Teilnahme am Höhenstraßenlauf erklärt sich jeder Läufer damit einverstanden, dass Foto-und Filmaufnahmen gemacht werden, sowie dass Name, Jahrgang und Verein in der Ergebnisliste verwendet werden.

Ausschluss der Haftung

Der Lauf wird bei jedem Wetter durchgeführt! Der Internationale Wiener Höhenstraßenlauf findet unter Ausschluss des Rechtweges statt. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Unfälle, Verletzungen, Diebstähle, etc. Die entsprechende körperliche Fitness und Einholung einer ärztlichen Freigabe wird vorausgesetzt.

Satz- und Druckfehler, sowie organisatorische Änderungen vorbehalten!