Anmeldung
Wir freuen uns über Ihr Interesse zur Anmeldung zum 72. Höhenstraßenlauf. Es besteht die Möglichkeit einer online Voranmeldung sowie einer Nachnennung und Startnummernabholung im Sportzentrum Marswiese. Da der Lauf bereits über 71 Mal ausgetragen wird, gehen auch wir zurück in der Zeit und lassen die online Anmeldung über Email laufen.
Online Anmeldung
Die Voranmeldung ist bis inklusive Dienstag, 29.9.2020, 12Uhr möglich. Um sich online für den Höhenstraßenlauf anzumelden, folgen Sie bitte diesen Schritten:
- Senden Sie bitte eine Email an office@hoehenstrassenlauf.at unter Angabe von Name und Vorname, Geschlecht, Jahrgang, eventuell Verein, Adresse und Telefonnummer für Rückfragen.
Überweisen Sie bitte das Nenngeld auf folgendes Konto (ACHTUNG! Als Verwendungszweck geben Sie bitte unbedingt Höhenstraßenlauf und Ihren Namen an):
Leichtathletikverein Marswiese
IBAN: AT584300040100547005
BIC: VBOEATWW
Das Nenngeld beträgt bei einer Anmeldung
bis 31.7.2020, 12h: €18,- und
ab 1.8.2020 bis inklusive 30.9.2020,12h: €24,-
Achtung!
Nur für jene Meldungen bei denen das Nenngeld bis spätestens Montag, 3.8.2020, 14Uhr beim Veranstalter eingelangt ist, gilt das reduzierte Nenngeld von €18.
Für jene Meldungen bei denen das Nenngeld von €24 bis spätestens Donnerstag, 1.10.2020, 14Uhr beim Veranstalter eingelangt ist, gilt das reduzierte Nenngeld.
Nach erfolgreicher Voranmeldung können Sie die Startnummer am Sportplatz Marswiese wie folgt abholen:
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- Freitag, 2.10., von 16:00 – 18:00 Uhr
- Samstag, 3.10., von 11:00 – 12:30 Uhr
Die ersten 200 angemeldeten Läufer erhalten ein Höhenstraßenlauf-Funktionsshirt (Männer- oder Ladycut) bei Abholung der Startnummer an der Meldestelle. Daher: rasch anmelden!!!
Nachnennung
Es kann sowohl am Freitag, den 2.10.2020 (16:00-18:00 Uhr), als auch am Wettkampftag, dem 3.10.2020 (11:00-12:30 Uhr), jeweils im unteren Eingangsbereich des Sportzentrums Marswiese, nachgemeldet werden. Bitte beachten Sie, dass das Nenngeld hier €30 beträgt und nur bar bezahlt werden kann, danke!
Startnummer
Die Weitergabe von bereits registrierten Startnummern ist verboten. Nachdem die registrierte Startnummer Informationen über den Läufer enthält, kann die Weitergabe in einem medizinischen Notfall auch Gefahr mit sich bringen.
Es gilt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung! Mit einer Teilnahme am Höhenstraßenlauf erklärt sich jeder Läufer damit einverstanden, dass Foto-und Filmaufnahmen gemacht werden, sowie dass Name, Jahrgang und Verein in der Ergebnisliste verwendet werden.